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Vollmacht ohne Mitwirken der Eltern ausgestellt

Teschenhagen - In den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonntags wurde durch eine Polizeiaktion in der Diskothek „Hyperdome“ in Teschenhagen geprüft, inwieweit sich Jugendliche dort berechtigt aufgehalten und sich an die Regeln des Jugendschutz- und Betäubungsmittelgesetzes gehalten haben.

Nach dem neuen Jugendschutzgesetz haben Eltern die Möglichkeit, einen Erwachsenen mit seiner Zustimmung zeitweilig zu beauftragen, Erziehungsaufgaben tatsächlich wahr zunehmen. Diese übertragene Aufsichtspflicht während der Tanzveranstaltung erstreckt sich auf alle Aufgaben, die Eltern während dieser Zeit zukommen, so zum Beispiel auf Alkoholverzicht und richtiges Benehmen zu achten.

Eine derartige Rolle setzt sowohl die eigene menschliche Reife voraus als auch den Vorsatz, an einem solchen Abend nicht ausschließlich dem eigenen Vergnügen nachzugehen. Dessen müssen sich Eltern gewiss sein, wollen sie ein derartiges Beauftragungsverhältnis eingehen.

Nach den ersten Auswertungen polizeilicher Befragungen und Gesprächen mit den Jugendlichen durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes musste leider festgestellt werden, dass ohne Mitwirkung von Eltern Vollmachten für den Erziehungsbeauftragten ausgestellt waren, Erziehungsbeauftragte ohne ausreichendes Verantwortungsbewusstsein für diese Aufgabe angegeben wurden, in dieser kritischen Situation des Zusammentreffens mit der Polizei die Erziehungsbeauftragten den Jugendlichen nicht zur Verfügung standen, die Vollmachtserteilung an den Erziehungsbeauftragten nicht durch Unterschrift entgegen genommen wurde und in der Regel sich der Erziehungsbeauftragte bei Einlass nicht als solcher bekannte.

11. April 2006

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