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Neue Fälle von Vogelgrippe wahrscheinlich

Schwerin - Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) informierte in Schwerin über die ersten Ergebnisse der Untersuchungen von verendeten Tieren von der Insel Rügen durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Danach gibt es Anzeichen, dass weitere Tiere mit dem hochpathogenen Virus H5N1 infiziert sind, unter anderem aus dem Gebiet Wittower Fähre, dem Fundort der ersten positiven Schwäne.

"Das Gebiet um Wittower Fähre wird konsequent abgesperrt werden. Ich habe den Landkreis aufgefordert, umgehend alle toten Wildvögel zu beseitigen", kündigte Minister Backhaus an.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) appelliert dringend an die Bürger und die Geflügelhalter durch eine umfassende Vorsorge und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe eine Ausweitung des Virus zu vermeiden. "Die Lage hat sich extrem zugespitzt", sagte Minister Backhaus. Die Landesregierung hat den interministeriellen Führungsstab mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums aktiviert.

Bürger können über eine Info-Hotlinie Fragen beantwortet bekommen. Vertreter des Landwirtschaftsministerium und des Sozialministeriums sind dort von 8.00 bis 18.00 Uhr Ansprechpartner

Info-Hotline: 0385 / 588 6665    oder     0385 / 588 6666

Für Menschen besteht weiterhin keine Gefahr, wenn sie mit toten Vögeln nicht in Kontakt kommen. "Jeder Berührung mit den Tieren sollte unbedingt vermieden werden", sagte Minister Backhaus. Werden tote Tiere gefunden, so sind die Bürger aufgefordert, diese den Behörden, das heißt Polizei, Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. "Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist nur durch intensiven Kontakt möglich", so der Minister. Auch können Geflügelfleisch und Eier aus Deutschland weiterhin unbedenklich gegessen werden.

Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, der Stallpflicht sorgfältig nachzukommen. "Die Stallpflicht ist die sicherste Maßnahme, das Einschleppen der Vogelgrippe in die Tierbestände zu verhindern", betonte Minister Backhaus. Ausnahmeregelungen werden nur sehr restriktiv vorgenommen. Bei Ausnahmeregelungen müssen die Tiere regelmäßig tierärztlich untersucht werden. Futter- und Wasserstellen sind so einzurichten, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Für Besucher besteht keine Gefahr.

Ausnahmeregelungen für Zoos und Tierparks wird es auch in diesem Jahr wieder geben, da hier eine ständige tierärztliche Kontrolle gewährleistet ist. Auch hier gelten strenge Untersuchungsauflagen.

Über die Übertragung des Vogelgrippevirus auf Hunde oder Katzen gibt es derzeit keine eindeutige wissenschaftliche Erkenntnis. "Grundsätzlich bitte ich aber die Bürger, auch in Gebieten, in denen kein ausdrücklicher Leinenzwang herrscht, ihren Hund an die Leine zu nehmen", sagte Minister Backhaus. Dadurch werde vermieden, dass an Sammelstellen und an Rastplätzen Vögel aufgeschreckt werden und weiter ziehen. Außerdem kann so einer weiteren Verbreitung z.B. von Kot oder Federn vorgebeugt werden.

Im Jahre 2005 bis heute wurden rund 7000 Proben untersucht. Allein von der Insel Rügen waren dies in den vergangenen Wochen 195 Proben. In der Woche vor dem positiven Fund waren sieben tot aufgefundene Schwäne untersucht worden, die alle ohne Befund waren. Dazu kommt, dass Höckerschwäne als standorttreu gelten. "Es gab keinen Verdacht auf Krankheitsgeschehen, so dass die Proben im Rahmen der üblichen Untersuchungen bearbeitet wurden", begründet Minister Backhaus. Die Untersuchungszeit war von verschiedenen Seiten kritisiert worden.

Unter anderem sind folgende zusätzliche Auflagen seit gestern auf der Insel Rügen in Kraft:

Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometer:

  • Für 21 Tage sind Handel und die Verbringung der Tiere mit Ausnahme bei entsprechender Genehmigung von Bruteiern, Jungvögeln und Eintagsküken in dem Gebiet verboten.
  • Betriebe müssen Desinfektionswannen aufstellen, diese Vorsichtsmaßnahme gilt auch für Kleinsthalter. Ebenso muss Schutzkleidung getragen werden, das heißt, die Halter dürfen nicht mit der normalen Straßenkleidung in die Ställe.
  • Die Tiere werden klinisch untersucht und stichprobenartig Proben genommen
  • Geflügelhalter werden derzeit intensiv mit Merkblättern und von Mitarbeitern der Veterinärämter über Verhaltensrichtlinien informiert
  • Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
  • Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst

Einrichtung einer Beobachtungszone von 10 Kilometer:

  • Eine Verbringung der Tiere ist in den ersten 15 Tagen verboten.
  • Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
  • Geflügelhalter werden über Verhalten mit Merkblättern und Mitarbeitern der Veterinärämter informiert
  • Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst.

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17. Februar 2006

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