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Das Territorium des Landkreises Rügen ist aufgrund der Feststellung der Vogelgrippe bei Wildvögeln zur Schutzzone erklärt worden. Für die Schutzzone ist folgendes angeordnet:
Gleichzeitig verweist das VLA auf die generelle Aufstallungspflicht gemäß Eilverordnung des Bundes für alle Gebiete Rügens. Die Tierhalter des Landkreises Rügen, die ihre Geflügelhaltung dem VLA noch nicht angezeigt haben, sind dringend aufgefordert, dies unter der Telefonnummer 03838 806312 sofort nachzuholen. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat jeder Besitzer unverzüglich die zuständige Behörde (VLA) zu informieren (Telefon 03838/22222). Hausgeflügel Bei Hausgeflügel gibt es bislang keinen Ausbruch der Vogelgrippe. Am Sonntag wurde mit prophylaktischen Tötungsmaßnahmen bei Hausgeflügel begonnen. Diese werden nun deutlich umfangreicher fortgesetzt. Schwerpunkte bilden die Gebiete Wittow und Trent. Das Hausgeflügel darf noch privat geschlachtet, aber nur im eigenen Haushalt verwendet werden. Alle Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Geflügelbestände seuchenhygienisch abgesichert zu halten (siehe Verhaltensregeln für Geflügelhalter). Desinfektionsmittel können die Bürger in den zuständigen Ämtern und amtsfreien Städten und Gemeinden bekommen. Wittower Fähre gesperrt Die Wittower Fähre bleibt aufgrund der Tierseuchensituation bis auf weiteres gesperrt. Lediglich für Einsatzfahrzeuge besteht die Möglichkeit, die Fähre zu nutzen. Weitläufige Absperrungen sind errichtet worden, die Polizei kontrolliert das Gebiet. Am Rügendamm ist mit längeren Staus zu rechnen, da hier Desinfektionsmaßnahmen für die Fahrzeuge durchgeführt werden. zum Diskussions-Forum oder putbus.net Message-Board 21. Februar 2006
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