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Freilandverbot für Geflügel gilt ab sofort - Backhaus: Totes Geflügel melden

Alle Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab heute ihre Tiere aufstallen. Ein entsprechendes Freilandverbot ist in einer ab heute gültigen Allgemeinverfügung Vogelgrippe festgelegt. "Wir müssen alles daran setzen, dass eine Einschleppung des Virus in die Nutztierbestände nicht stattfindet", sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Die Bürger ruft Minister Backhaus dazu auf, totes Geflügel der Gemeinde, dem Landkreis, der Polizei oder den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. "Kontakt mit den Tieren muss unbedingt vermieden werden", sagte der Minister. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten. Außerdem ist der mobile Geflügelhandel untersagt.

Das Landwirtschaftsministerium hat eine Info-Hotline für die Bürger eingerichtet:

Info-Hotline: 0385 / 588 6665       oder       0385 / 588 6666

Die Telefonnummern sind ab 11.00 Uhr geschaltet.

Der Landkreis Rügen ist wie folgt zu erreichen:

Landkreis Rügen
Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
18528 Bergen, Industriestr. 4
Tel. 0 38 38/80 63 10

16. Februar 2006

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