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Verhaltensregeln beim Auffinden von toten Wildvögeln im Bereich Rügen

Bergen - Die Veterinärbehörde des Landkreises Rügen verweist darauf, dass beim Auffinden von toten Wildvögeln keinesfalls diese Tiere zu berühren sind.

Wir bitten Sie, umgehend die Leitstelle des Landkreises Rügen (Telefonnummer 112) oder die Polizeibehörde (Telefonnummer 110) zu benachrichtigen.

Durch die Leitstelle erfolgt die Mitteilung an die verantwortlichen Behörden für den Abtransport und Untersuchung der toten Tiere. Wir bitten Sie, bei Benachrichtigung unbedingt den Fundort, die Tierart und Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Telefonnummer) anzugeben.

Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, dass abgesperrte Gebiete nicht zu betreten sind und Warnschilder unbedingt beachtet werden sollten.

Bei Nichtberührung der toten Wildvögel bestehen keinerlei gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung, deshalb sind auch keine besonderen gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten.

Bitte beachten Sie in den nächsten Tagen die laufenden Hinweise aus Rundfunk und Fernsehen zu Verhaltensweisen beim Auftreten des Geflügelvirus.

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20. Februar 2006

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