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Zuschüsse für Schülerbeförderung 11. bis 13. Klassen bleiben unverändert

Bergen - Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Rügen bleibt wie sie ist. Das heißt, die bereits im Bildungsausschuss sowie im Haushalts- und Finanzausschuss diskutierte 3. Änderungssatzung, wonach es eine Veränderung im Zuschuss des Landkreises für die Beförderung der Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 geben sollte, ist vom Tisch.

In Zeiten knapper Kassen, wo bei jeder Haushaltsdiskussion insbesondere alle freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden, konnte auch diese Position nicht außer Acht gelassen werden. So verständigten sich die beratenden Ausschüsse in ihren Sitzungen in Vorbereitung auf die Juni-Kreistagssitzung schweren Herzens auf eine Erhöhung des Selbstkostenbeitrages der Schüler der 11. bis 13. Klassen an den Beförderungskosten von 30 auf 45 Euro.

Der Kreisausschuss des Kreistages lehnte es jedoch ab, dem Kreistag diese Beschlussvorlage zur Beratung am 22. Juni 2006 vorzulegen. Zum einen ist es den Kommunalpolitikern über all die Jahre wichtig, den jungen Rüganern schon im Rahmen der Schülerbeförderung möglichst gleiche Zugangschancen für den gymnasialen Bildungsweg einzuräumen. Und zum politischen Willen kam zum anderen noch begünstigend, dass die Haushaltssatzung des Landkreises Rügen in diesem Punkt der freiwilligen Aufgaben nicht mehr durch das Land beanstandet wurde, wie aus einem Schreiben des Innenministeriums hervor ging.

Die Kreistagsmitglieder und Landrätin Kerstin Kassner waren sich auf der Sitzung des Kreisausschusses schnell einig und erleichtert, den Eltern diese notgedrungen ins Auge gefasste höhere Belastung nicht zumuten zu müssen und zogen die Beschlussvorlage vor der Sitzung des Kreistages zurück.

30. Juni 2006

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