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Vogelgrippe aktuell

Die Europäische Union hat Haltern von Katzen und Hunden empfohlen, ihre Tiere in von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten vorerst in geschlossenen Räumen zu halten. In Schweden wird unterdessen momentan untersucht, ob zwanzig weitere verendete Wildvögel an dem tödlichen Virus gestorben sind.

Die Unruhe wächst auch in Deutschland, wo nun erwiesen ist, dass eine auf der Insel Rügen gestorbene Katze am H5N1-Virus erkrankt war. Auch die Berliner Regierung forderte Haustierhalter zu größerer Vorsicht auf. Verstärkte Alarmbereitschaft auch in Frankreich, wo mittlerweile rund 30 Kommunen der Region Rhone-Alpes, in der Vogelgrippefälle aufgetreten sind, von den Behörden überwacht werden.

Ein in der Region ansässiger Experte der Weltgesundheitsorganisation erklärte gegenüber EuroNews, dass Europa für den Kampf gegen die Vogelgrippe gerüstet sei. "Es wird einige Jahre dauern, bis wir der Seuche in Europa Einhalt gebieten werden", sagt er, "wir haben es aber trotzdem nicht mit einer Mutation des Virus zu tun, die von den Menschen auf den Menschen übertragbar ist."

Für ihn steht fest: Europa wird nicht das Zentrum einer Pandemie sein.

Eine neue H5N1-Infektion in Mecklenburg-Vorpommern

Bei 190 in den letzten 24 Stunden in Mecklenburg-Vorpommern auf Geflügelpest beprobten Wildvögeln ergab sich nur ein positiver Befund. Betroffen ist eine in Prerow auf dem Darß gefundene Reiherente (Landkreis Nordvorpommern), wodurch sich die Zahl der in der dortigen Schutzzone nachweislich mit dem Virus H5N1 infizierten Wildvögel auf drei erhöht hat.

Landesweit erstrecken sich die Positivfunde damit auf 122 Wildvögel und eine Hauskatze. Die Zahl der beprobten Tiere erhöhte sich mittlerweile auf 3 053.

Die Suche und Bergung toter Vögel konzentriert sich auf Rügen weiterhin auf Gewässerbereiche, wobei die Zahl gefundener toter Wildvögel nach wie vor rückläufig ist. Auf Rügen, wo derzeit rund 400 Kräfte und diverse Spezialtechnik im Einsatz sind, wird vor allem rund um den Tetzitzer See nach toten Vögeln gesucht. Die Desinfektionsschleuse in Juliusruh wurde inzwischen abgebaut. Die dort eingesetzten Kräfte des THW übernehmen ab sofort von der Bundeswehr die Dekontamination im Fährhafen Sassnitz/Mukran.

Die Soldaten der Bundeswehr, die gestern im Landkreis Ostvorpommern tätig waren wurden nach Rügen zurückverlegt.

Die Flugaufklärung in den Küstenlandkreisen wird beibehalten. Schwerpunktbereiche bleiben Wismarbucht/Halbinsel Wustrow/Kroy, Darß/Zingst/Rügen sowie Greifswalder Bodden/Peenestrom/Achterwasser/Oderhaff.

Darüber hinaus werden Flächen an Land weiterhin systematisch abgesucht. Neben Vögeln werden schon seit Ende letzter Woche auch im Schutz- und Überwachungsgebiet verendete Säugetiere erfasst und beprobt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Geflügelpestverordnung für Wildvögel zu ändern. Ziel ist es, Katzen und Hunde von infizierten Vögeln fern zu halten.

Am Bürgertelefon der Landesregierung (0385/588-6665 bzw. -6666, Mo.-Fr. 9:00-17:00 Uhr) werden inzwischen verstärkt Hinweise und Verhaltensmaßregeln für Haustierhalter gegeben. Auch auf der Website der Landesregierung (http://www.mv-regierung.de) sind Informationen zur Vogelgrippe abrufbar.

In den Schutz- und Beobachtungsgebieten müssen folgende Maßnahmen besonders beachtet werden:

  1. Katzenbesitzer sollen ihre Katzen nicht ins Freie lassen.
  2. Direkter Kontakt mit Schleimhäuten, Speichel, Blut, Kot und Urin von Katzen ist zu vermeiden. Beim Leeren und Reinigen der Katzentoilette sind Handschuhe zu tragen und hinterher die Hände zu waschen.
  3. Nach jedem Kontakt mit Tieren und vor jeder Mahlzeit sollten die Hände gereinigt werden.
  4. Bei Anzeichen schwerer Erkältung oder anderen nicht erklärbaren Krankheitsanzeichen bei Katzen ist der Tierarzt aufzusuchen.

Für alle Gebiete gilt:

  1. Katzen sollen nicht mit kranken oder toten Vögeln in Berührung kommen und von Wild- und Nutztieren ferngehalten werden.
  2. Streunende Katzen mit festem Bezugspunkt sollen regelmäßig und ausreichend gefüttert werden.
  3. Hunde sind an der Leine zu führen.
  4. Tote Tiere sind grundsätzlich nicht zu berühren. Falls trotzdem eine ungeschützte Berührung erfolgt ist, müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.
  5. Tote Katzen sind der Landesveterinärbehörde bzw. den regional zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Veterinär- oder Gesundheitsamt) zu melden.

Bund verschärft Maßnahmen gegen Vogelgrippe

Tests im Friedrich-Loeffler-Institut haben es bestätigt: Der an der Vogelgrippe gestorbene Kater auf Rügen war mit dem Virus H5N1 infiziert. Auch deshalb beschloss die Bundesregierung weitere Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind mit dem nationalen Krisenstab, den Fachleuten der Institute und der Geflügelwirtschaft abgestimmt.                

"Die Infektion einer Katze mit dem auch für den Menschen gefährlichen Virus erfüllt mich mit Sorge. Damit ist das Virus räumlich näher an den Menschen herangerückt", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Dies sei zwar kein Grund zur Panik, aber Anlass für die verschärften Maßnahmen.

Der Verdachtsfall in einem Hausgeflügelbestand vor einigen Tagen auf Rügen bestätigte sich nicht.

Aktueller Stand der Befunde in Deutschland: Bis zum 2. März wurden bei  insgesamt 140 Wildvögeln der Virus nachgewiesen. Davon 115 Fälle auf der Insel Rügen, 11 Fälle in der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns und 14 Fälle verteilt auf Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein.         

Eilverordnung für Sperr- und Beobachtungszonen

Es besteht eine neue Gefährdungssituation. Der nationale Krisenstab beschloss deshalb per Eilverordnung:

  • In Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) sind Hunde an der Leine zu führen. Katzen müssen im Haus bleiben.
  • In Beobachtungszonen (zehn Kilometer im Umkreis) können die Länder entscheiden, ob sie davon abweichen.
  • Der Zutritt zu Geflügelbetrieben in Sperr- und Beobachtungszonen wird für betriebsfremde Personen verboten. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Tierärzte und Beschäftigte.
  • Nutztiere müssen in den Ställen bleiben. Helferinnen und Helfer, die mit Tieren in Berührung kommen, müssen Schutzkleidung tragen.

Ausbau des Tierüberwachung

Die Länder haben sich darauf geeinigt, das so genannte Wildvogelmonitoring in Sperr- und Beobachtungszonen zu verstärken. Der Vogelzug wird nun genauer beobachtet. Auch tot aufgefundene oder auffällige Säugetiere werden ab jetzt untersucht.

Entwicklung einer nationalen Impfstrategie

Gemeinsam mit den Gesundheitsexperten wird die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung wirksamer Impfstoffe forcieren. Ziel ist es, eine nationale Impfstrategie zu entwickeln.

Die derzeit verfügbaren Impfstoffe bieten nicht die notwendige Sicherheit für Mensch und Tier. Deshalb sieht die Bundesregierung auch weiterhin von einer Impfung ab.

Schutz der Menschen

Nach wie vor handelt es sich bei der Voglegrippe um eine eine Tierseuche. Auch ist nicht bekannt, dass Katzen oder andere Säugetiere den Virus auf Menschen übertragen.

Gefahr für den Menschen besteht bei direktem Kontakt mit erkrankten Tieren. Deshalb dürfen kranke Tieren generell nicht angefasst werden. Der Kontakt zu Geflügel sollte eingeschränkt werden.

Allen Bürgerinnen und Bürger wird geraten, die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dies bedeutet auch, totes Geflügel nicht privat zu entsorgen und keine "Privattherapie" bei erkrankten Tieren vorzunehmen.

Die Bundesregierung hat alle Geflügelmärkte oder Geflügelausstellungen verboten. In der Geflügelwirtschaft Beschäftigte sollten alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einhalten.

Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist bei ordnungsgemäßer Zubereitung unbedenklich.

Medizinische Vorsorge

Die Länder werden ihre Vorkehrungen zum Schutz vor einer eventuellen Pandemie verstärken. Sie haben beschlossen, die Vorräte von antiviralen Arzneien aufzustocken. Mindestens 20 Prozent der Bevölkerung sollen im Notfall versorgt werden können.

Im Falle einer Pandemie müsse bis zur Entwicklung eines Impfstoffes "beste therapeutische Behandlung" möglich gemacht werden. Das erklärte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits vor einigen Tagen. Im internationalen Vergleich sei Deutschland sehr gut auf eine eventuelle Pandemie vorbereitet.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Telefon-Hotline eingerichtet. Hier erhalten Geflügelzüchter, aber auch Bürgerinnen und Bürge Rat und Informationen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter den Telefonnummern 01888 529-4601, -4602, -4603, -4604, -4605 erreichbar.

Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren? Für Tiere, die auf behördliche Anordnungen getötet werden, wird eine Entschädigung geleistet. Nach dem Tierseuchengesetz liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern. In der Regel werden jedoch für bestimmte Tierarten zur Gewährung der Entschädigung Beiträge erhoben ("Tierseuchenkassenbeiträge"). In Folge dessen leistet das Land nur einen Beitrag von 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent finanzieren sich durch die Tierseuchenkassenbeiträge.

Wittower Fähre nimmt heute  ab 14 Uhr wieder öffentlichen Verkehr auf

Ab Freitag  (03.03.2006) um 14.00 Uhr wird die Wittower Fähre wieder für den öffentlichen  Verkehr freigegeben. Ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Lage auf der Insel auch in diesem bisher kritischen Bereich weiter entspannt. Die Anzahl aufgefundener toter Tiere ist weiterhin rückläufig, so dass auch der Kräfteeinsatz reduziert werden kann und die Bundeswehr weitere Aufgaben an die örtlichen Einsatzkräfte übergibt. Natürlich, so Landrätin Kerstin Kassner, werden die Beobachtungs- und Überwachungsmaßnahmen fortgesetzt und Fundstellen mit größter Sorgfalt beräumt und desinfiziert.

Backhaus befürwortet Einsatz so genannter Ein-Euro-Jobber zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Schwerin - Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute erneut vorgeschlagen, dass die Landkreise bei der Bekämpfung der Vogelgrippe verstärkt auf Arbeitskräfte gemäß SGB II (sog. Ein-Euro-Jobber) und auf ABM-Kräfte zurückgreifen sollten.

Der Interministerielle Führungsstab in Schwerin und ein Vertreter der Arbeitsagentur Nord haben dies daraufhin mit dem Ergebnis erörtert, dass Landkreise und kreisfreie Städte entsprechende Arbeitskräfte bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur (ARGE) beantragen können.

Der Minister zeigte sich erfreut, dass die Arbeitsagentur sofort zu Gesprächen bereit war. "Ich bitte nun die Landkreise, auf diese Option verstärkt zurückzugreifen", sagte Dr. Backhaus. Bisher habe nur ein Teil der Landkreise hiervon Gebrauch gemacht.

Vorrangiges Einsatzfeld für diesen Personenkreis sollte das Absuchen von Stränden und Gelände und das Auffinden verendeter Vögel und sonstiger Tiere sein. "Dies ist keine Aufgabe, die spezielle Vorkenntnisse oder Fähigkeiten verlangt und auch nicht gefährlich ist, weil sie mit dem Markieren der Fundorte und deren Weitermeldung endet", so Dr. Backhaus.

Die Landkreise hätten lediglich für eine umfassende Unterweisung und Belehrung zu sorgen. Das Einsammeln und der Transport der Tiere sowie das Suchen und Bergen in unzugänglichem Gelände bleibe hingegen weiterhin Aufgabe der Spezialkräfte.

03. März 2006

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