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Wildes Entsorgen von Pflanzenabfällen in der Natur verboten

Bergen - Auf unserer Insel ist das Ablagern von Pflanzenabfällen außerhalb des eigenen Grundstückes verstärkt zu beobachten. An den Wald- und Feldrändern, hinter Garagen, in der Nähe von gepflegten Eigenheimsiedlungen - überall sind die Pflanzenabfälle zu finden.

Im § 1 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist dazu eindeutig geregelt, dass Pflanzenabfälle, die auf bewachsenen Flächen anfallen, nur auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren entsorgt bzw. verwertet werden dürfen.

Werden andere Grundstücke zur Beseitigung der Pflanzenabfälle genutzt, stellt das eine illegale Ablagerung und Entsorgung von Pflanzenabfälle dar.

Gemäß Pflanzenabfalllandesverordnung ist die Kompostierung nur zulässig, soweit die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Kompostes sichergestellt ist.

Die  Ablagerung von Pflanzenabfällen in der Natur, in Gräben, auf Freiflächen, an Gewässern im Schilfgürtel oder im Wald stellt keine Verwertung im Sinne der Pflanzenabfallverordnung dar. Damit liegt ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vor. Bei bekannt werden der Verursacher wird der Verstoß gegen die genannten Rechtsnormen mit Bußgeldern geahndet.

Jeder hat die Möglichkeit, die Biotonne zu nutzen, auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder Pflanzenabfälle bis zu 40 kg unentgeltlich in Samtens oder Sagard an den Altstoffhöfen zu den Öffnungszeiten zu entsorgen.

08. Oktober 2005

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