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Bergen - Auf unserer Insel ist das Ablagern
von Pflanzenabfällen außerhalb des eigenen Grundstückes verstärkt zu
beobachten. An den Wald- und Feldrändern, hinter Garagen, in der Nähe von
gepflegten Eigenheimsiedlungen - überall sind die Pflanzenabfälle zu finden. Im § 1
der Pflanzenabfalllandesverordnung ist dazu eindeutig geregelt, dass
Pflanzenabfälle, die auf bewachsenen Flächen anfallen, nur auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen,
durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder
Kompostieren entsorgt bzw. verwertet werden dürfen. Werden
andere Grundstücke zur Beseitigung der Pflanzenabfälle genutzt, stellt das eine
illegale Ablagerung und Entsorgung von Pflanzenabfälle dar. Gemäß
Pflanzenabfalllandesverordnung ist die Kompostierung nur zulässig, soweit die ordnungsgemäße
und schadlose Verwertung des Kompostes sichergestellt ist. Die Ablagerung von Pflanzenabfällen in der
Natur, in Gräben, auf Freiflächen, an Gewässern im Schilfgürtel oder im Wald
stellt keine Verwertung im Sinne der Pflanzenabfallverordnung dar. Damit liegt
ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vor. Bei bekannt werden der Verursacher wird der Verstoß
gegen die genannten Rechtsnormen mit Bußgeldern geahndet. Jeder hat die Möglichkeit, die Biotonne zu nutzen, auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder Pflanzenabfälle bis zu 40 kg unentgeltlich in Samtens oder Sagard an den Altstoffhöfen zu den Öffnungszeiten zu entsorgen.
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