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Fünf Tiefenbohrungen in Lohme

 

Lohme - Seit Montag führt die Stralsunder Firma Vormann & Partner Tiefenbohrungen in Lohme durch. Vorgesehen sind fünf Bohrungen oberhalb des abgestürzten Hanges im Bereich der Dorfstraße und etwas weiter südlich davon. Die Arbeiten werden zwei bis drei Wochen dauern.

 

„Gebohrt wird bis in eine Tiefe von 50 bis 60 Meter. Wir wollen Erkenntnisse über den Grundwasseranstrom zum Hang sammeln“, erklärt Jörg Gothow vom Bergener Ingenieurbüro Wastra-Plan, das mit der Erstellung eines Gutachtens zur Standsicherheit in Lohme beauftragt ist. Im Labor wird das Material, das beim Bohren zutage gefördert wird, untersucht. Da die Bohrungen nur Aussagen zu örtlich begrenzten Abschnitten zulassen, erfolgen parallel zu den Arbeiten noch geoelektrische Messungen. Diese zeigen auf, wie die Bodenschichten zwischen den einzelnen Bohrstellen verlaufen.

 

„Auf der Basis aller Ergebnisse erstellen wir dann das Gutachten. Daraus können dann zum einen die potenziellen Ursachen für den Abrutsch des Hanges im Frühjahr und zum anderen erforderliche Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet werden. Auch Antworten auf die Fragen, ob und wie die angrenzenden Bereiche gefährdet sind und ein Sicherheitskorridor ausgewiesen werden sollte, wird es geben“, blickt Jörg Gothow voraus.

 

Lohme wird auch auf der Sitzung des Kreistages Rügen am Donnerstag eine Rolle spielen. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinde. Vorgeschlagen wird, dass der Landkreis Rügen für die Gemeinde Lohme im Rahmen seiner Ausgleichs- und Ergänzungspflicht die Kosten für die Durchführung der Vermessungsarbeiten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro übernimmt.

 

Im Ergebnis der Beratung der interministeriellen Arbeitsgruppe im April in Lohme wurden zwischen- zeitlich auch Anträge der Gemeinde auf vorzeitigen Beginn von Vorhaben genehmigt. Das betrifft den Neubau der Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit der Umverlegung eines Teilabschnittes der Dorfstraße in der Ortslage Lohme und die geologischen, geohydrologischen und geotechnischen Untersuchungen, um Maßnahmen für die weitere Entwicklung aufzeigen zu können. Sobald die notwendigen Fördermittel seitens des Landes zur Verfügung stehen, werden diese für die Realisierung der Vorhaben zugewiesen.

   15. Juni 2005

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