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Landrätin äußert Unverständnis über Rückforderungen des Bundes

Bergen - Landrätin Kerstin Kassner hat in Briefen an Bundeskanzler Gerhard Schröder, die designierte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, den Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff und den Landesminister für Arbeit und Bau Helmut Holter ihr Unverständnis über die geplante Rückforderung von Geldern, die den Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV überlassen worden sind, geäußert. „Ich fordere Sie auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um dem Landkreis Rügen und allen anderen Kommunen die Rückforderung zu ersparen. Stattdessen sollte das SGB II insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, ob es ein taugliches Mittel ist, mit der hohen Arbeitslosigkeit und deren Folgen fertig zu werden“, schreibt Kerstin Kassner.

Anhand von Zahlen hatte sie zuvor die Kostenexplosion im sozialen Bereich deutlich gemacht. So schreibt Kerstin Kassner zur gegenwärtigen Situation beispielsweise: „In Umsetzung des SGB II, einschließlich Auswirkungen aus Hartz IV, haben wir den Haushaltsplan 2005 mit einem Zuschuss von 3,9 Millionen Euro erarbeitet. Die Haushaltsdurchführung zeigt aber, dass die Planansätze zu niedrig waren. Die reinen Kosten der Unterkunft weisen einen Mehrbedarf von 1,1 Millionen Euro aus, bei einer Kostenerstattung von 29,1 Prozent vom Bund.“ Da man die weiteren Aufgaben der Grundsicherung auch mit 210.000 Euro überschreiten werde, liege der Zuschuss aus dem Haushalt zum 31. Dezember 2005 bei 5,3 Millionen Euro, also 1,4 Millionen Euro mehr als geplant. Dabei sei eine Kostenerstattung für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 29,1 Prozent, das entspricht 4,4 Millionen Euro, berücksichtigt. „Sollte diese Erstattung zurück gefordert werden, läge der Zuschuss dieses Bereiches bei 5,8 Millionen Euro. Der Verwaltungshaushalt des Landkreises würde 2005 mit einem Fehlbedarf von 8,2 Millionen Euro abschließen.“

Im weiteren werden Prognosen abgegeben. Danach entwickeln sich die Ausgaben - bedingt durch steigende Fallzahlen - im Jahr 2006 dramatisch. Der Zuschuss aus dem Haushalt für den örtlichen Träger der Sozialhilfe liegt voraussichtlich bei 7,1 Millionen Euro. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2004 lag er bei 3,9 Millionen Euro, für das Jahr 2005 bei 5,3 Millionen Euro.

„Von Konsolidierungsmöglichkeiten kann keine Rede mehr sein. Fakt ist, dass die laut Grundgesetz und Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Finanzausstattung keinesfalls mehr zur Verfügung steht. Für die Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben besteht kein Handlungsspielraum.“

Es sei nicht nachvollziehbar, so die Landrätin, wie man im Bund zu der Auffassung kommt, dass die Kommunen aus der Umsetzung Hartz IV eine Entlastung für ihre Haushalte hätten. Das Gegenteil sei der Fall, wie die für den Landkreis Rügen dargelegten Zahlen beweisen.

12. November 2005

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