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Fördermittel für Präventionsarbeit beantragen

Bergen - Kommunale Präventionsräte, Vereine und freie Träger können auch für das Jahr 2006 wieder Anträge auf Förderung von Präventionsvorhaben stellen. Diese müssen bis zum 31. Januar 2006 beim Präventionsrat des Landkreises Rügen, dessen Sitz sich im Kreisverwaltungsgebäude in der Störtebekerstraße 30 in Bergen-Rotensee, Telefon 03838 - 813 439, befindet, eingereicht sein.

Der Kreispräventionsrat berät auf seiner nächsten Sitzung über die Anträge und leitet sie an den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung nach Schwerin weiter, wo über die mögliche Förderung endgültig entschieden wird.

Für die finanzielle Unterstützung kommen Vorhaben in Frage, die mittelbar oder unmittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen, sowie solche, durch die gesellschaftliche Normen und Werte vermittelt oder erhalten werden. Priorität bei der Auswahl haben Projekte zur Prävention von allgemeiner Kinder- und Jugendkriminalität, Jugendgewalt, politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit, Drogenkriminalität und Massenkriminalität. So können zum Beispiel Sportwettbewerbe, Foren, thematische Veranstaltungsreihen und auch Jugenddiskotheken, die sich mit den genannten Problematiken beschäftigen, gefördert werden.

Die Richtlinien und Antragsformulare können unter www.kriminalpraevention-mv.de herunter geladen oder beim Kreispräventionsrat abgeholt werden.

23. Dezember 2005

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